Kaiser Karl V. verurteilt Luther gemäß der päpstlichen Bulle als Ketzer und befiehlt, ihn nach Ablauf des ihm gewährten 20tägigen freien Geleits gefangenzusetzen und an ihn zu überstellen, gegen seine Anhänger vorzugehen und seine Schriften nicht weiter zu verbreiten bzw. zu vernichten (Wormser Edikt)
Martin Luther bittet über Georg Spalatin Kurfürst Friedrich den Weisen, er möge ihm das Geleit durch kursächsisches Gebiet verwehren und ihm so einen Vorwand liefern, um eine Vorladung nach Rom ablehnen zu können
Kardinal Albrecht von Brandenburg weist seinen Hofmeister Graf Botho von Stolberg sowie seine anderen Räte an, Maßnahmen gegen die Verbreitung der Lehren Luthers zu ergreifen, die er als „giftigen irrthumb“ bezeichnet
Martin Luther rät Landgraf Philipp von Hessen, die Reformatio ecclesiarum Hassiae („Homberger Kirchenordnung“) nicht zu veröffentlichen und sie nicht als Regelwerk für seine Reformation zu benutzen
Martin Luther berichtet Georg Spalatin über die Flucht von neun Nonnen aus dem Kloster Nimbschen, darunter seine spätere Ehefrau Katharina von Bora, und bittet für sie um eine Spendensammlung am kursächsischen Hof
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