Martin Luther: Brief an Oswald Lasan in Leipzig über eine Frage Lasans zum Thema Abendmahl. Man solle dies lieber nur geistlich empfangen als unter einerlei Gestalt, was seiner Stiftung entgegen sei. Privater oder geheimer Empfang des Abendmahls sei auch stiftungswidrig. Wenn man es an einem Ort unter beiderlei Gestalt empfangen hat, soll man es bekennen (vgl. Ms.Bos.q.24q, 231r-v und Ms.Bos.q.24s, 184v).
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